Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Printstore


Allgemein

Für alle unsere Lieferungen und Verkäufe gelten nachstehende Bedingungen. Abweichende Vorschriften bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese Bedingungen. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die geschuldete Leistung-/Lieferung vorbehaltlos erbringen. Eine Beratung durch Mitarbeiter unserer Firma oder durch technische Informationsblätter erfolgt nach bestem Wissen. Da wir auf den Bedruckstoff sowie fachgerechte spezifische Verarbeitung keinen Einfluss haben, ist der Kunde verpflichtet, unsere Empfehlungen durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen. Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, unter Einsendung von Belegen, schriftlich erfolgen. Die Gewährleistung begründeter Mängel beschränkt sich auf Nachbesserung, falls diese nicht gelingt, auf mängelfreie Nachlieferung. Eine weitergehende Haftung unsererseits, insbesondere Schadenersatz, auch für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zum Abschluss des Vertrages bedarf es unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Preisänderungen aufgrund Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten (nach Drucklegung) behalten wir uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung ausdrücklich vor. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten soweit nicht anders angegeben ab Werk ohne Verpackung. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinen-/Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. Vom Auftraggeber veranlasste Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung der vom Auftraggeber gestellten Daten u.ä. Vorarbeiten werden berechnet.

Zahlung

Die Zahlung hat binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Erstkunden kann eine Vorauszahlung des Gesamtauftragwertes verlangt werden. Eine angemessene Vorauszahlung für die Bereitstellung von größeren Materialmengen kann verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelhafte Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist tritt der Verzug auch ohne vorherige Mahnung ein.

Lieferung

Der Auftragnehmer übernimmt den Versand auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die im Angebot angegebene Lieferzeit ist Richttermin. Eine vertraglich vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum den der Auftraggeber benötigt um alle erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Nicht vorhersehbare, von uns oder unseren Vorlieferanten nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb verlängern die Lieferfristen entsprechend. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen der Produktion die durch den Auftraggeber verursacht sind z.B. nachträgliche Auftragsänderungen, fehlender Zahlungseingang für vereinbarte Vorauskasse / Anzahlung etc. verlängern den entsprechenden Liefertermin. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% sind drucktechnisch bedingt und gelten als zulässig vereinbart.

Haftung

Für die Anwendung oder spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall Haftung übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind.

Beanstandungen

Bei gelieferten Daten, ohne farbverbindliches Proof, wird vom Auftragnehmer keine Verantwortung für Farbgebung, Datenauflösung oder Textinhalt übernommen und mit den von uns generierten Farbprofilen gedruckt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt ausschließlich beim Ersteller bzw. Lieferant der Druckdaten. Eine Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber enthebt uns von der Verantwortung für stehen gebliebene Fehler.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Erfüllungsort, Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.